5.1.3.6 Joghurt, Joghurtmilch, Sauermilch, Buttermilch usw. mit Fruchtmark (Obstmark) oder Fruchtsaft
Zur Herstellung dieser Produkte werden nur physikalisch haltbar gemachte geschmacksgebende Zutaten (Fruchtmark, Fruchtsaft) sowie Zucker, Zuckerarten und Süßungsmittel verwendet. Die geschmacksgebenden Zutaten sind derart zu bemessen, dass der jeweilige Geschmack im Milchmischerzeugnis deutlich erkennbar ist. Werden Zubereitungen aus Fruchtmark (Obstmark) verwendet, so entsprechen sie sinngemäß den Anforderungen des Abschnittes 5.3.
Die Verwendung von Stabilisatoren, Verdickungsmitteln, Farbstoffen, Konservie-rungsmitteln, Aromastoffen und Lebensmitteln mit verdickender Wirkung, wie Stärke und Gelatine, ist unzulässig. Ausgenommen sind Substanzen, die über entsprechende Zubereitungen gem. Abschnitt 5.3 in das Milchmischerzeugnis gelangen.