5.1.3.5 Joghurt, Joghurt mild, Sauermilch, Buttermilch usw. mit Konfitüre
Zur Herstellung dieser Produkte wird nur ungefärbte, nicht chemisch konservierte Konfitüre verwendet. Die geschmacksgebenden Zutaten sind derart zu bemessen, dass ihr Geschmack im Milchmischerzeugnis deutlich erkennbar ist.
Die Verwendung von Stabilisatoren, Verdickungsmitteln, Farbstoffen, Konservie-rungsmitteln, Aromastoffen und Lebensmitteln mit verdickender Wirkung, wie Stärke und Gelatine, ist unzulässig. Ausgenommen sind die aus Konfitüre in das Produkt gelangenden Substanzen.