3.2.2.2 Ausnahmen bei Käsegruppen
Für die Käsegruppen „halbharte Schnittkäse” und „halbweiche Schnittkäse” ist auch die Bezeichnung „Schnittkäse” (allein) zulässig.
Der entsprechende F.i.T.-Gehalt oder die Fettstufenbezeichnung wird als Teil der Bezeichnung angegeben, z. B.: Hartkäse 45 % F.i.T., halbharter Schnittkäse 25 % F.i.T., Weichkäse 55 % F.i.T. Dies gilt nicht für Mischungen von Käsegruppen, wenn die einzelnen Zutaten nicht erkennbar sind.