3.2.1 Definition
Paradeismark ist das passierte, von Häuten und Samen (Kernen) befreite Fruchtfleisch reifer Paradeiser in eingedickter Form. Je nach dem Konzentrationsgrad wird zwischen ein-, eineinhalb-, zwei- (doppelt) und dreifach konzentriertem Paradeismark unterschieden. Paradeismark ist von gleichmäßig dunkelrotem Aussehen, süßsäuerlich-aromatischem Geruch und Geschmack und gleichmäßig dünn- bis dickbreiiger Konsistenz. Paradeismark kann begrenzt Kochsalz2) und Zucker zugesetzt werden; dies wird in der Bezeichnung deklariert. Der Zuckerzusatz wird in der Deklaration der Bestandteile mengenmäßig angegeben und geht über den Trockensubstanzmindestgehalt hinaus. Paradeismark kann durch Rückverdünnung von höher konzentriertem Mark auf die gewünschte Konzentration gebracht werden. Diese erfolgt jedoch bei Paradeismark 14 % ausschließlich mit frischem Paradeissaft3).
2) Kochsalz ist Speisesalz im Sinne des Speisesalzgesetzes (BGBl. Nr. 112/1963).
3) Codexkapitel B 7 Abschnitt "2. Gemüsesäfte und gleichartige Erzeugnisse".