2.3 Spezialsalze
Spezialsalze sind Speisesalze mit höheren Anteilen an natürlichen Begleitmineralien oder mit zugesetzten Mineralstoffen oder mit sonstigen, z. B. schmückenden, färbenden oder geschmacksgebenden Zusätzen. Spezialsalzen werden keine Gewürze zugesetzt3.
3 Gewürzsalze sind im Kapitel B 28 "Gewürze und Gewürzextrakte" des Österr. Lebensmittelbuches IV. Auflage geregelt.