Zur Erzeugung von Teigwaren besonderer Art können auch andere Mahl- und Schälprodukte als die des Hartweizens verwendet werden. Die verwendete Getreide- oder Pseudogetreideart ist in der Bezeichnung zu nennen, z. B.: Glasnudeln (Reisnudeln), Maisnudeln, Dinkelnudeln usw..
Vollkorn-Teigwaren werden ausschließlich aus Vollkornmahlprodukten gemäß Codexkapitel B 20 erzeugt.