6.2.4 Häufigkeit und Umfang von Untersuchungen
Das Bewässerungswasser sollte zumindest einmal im Rahmen des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens physikalisch, chemisch und mikrobiologisch untersucht werden.
Die Einstufung von Oberflächenwasser in die Eignungsklassen gemäß voriger Tabelle erfolgt auf Basis von bis zu drei bakteriologischen Untersuchungen.
Im laufenden Betrieb werden folgende Untersuchungshäufigkeiten empfohlen:
Grundwasser (z. B. Brunnenwasser): einmal im Zuge der wasserrechtlichen Bewilligung, danach mind. alle 2 Jahre bzw. jährlich bei begründetem Verdacht von möglichen Schwankungen der Grundwasserqualität
Oberflächenwasser (aus stehenden oder Fließgewässern): mind. 1 x jährlich.
Bei Trinkwasser aus einer öffentlichen Wasserversorgung ist keine Untersuchung erforderlich. Dokumente (z. B. Wasseruntersuchungsergebnisse des Wasserversorgers oder der Gemeinde) liegen vor.
Auf die entsprechenden geltenden Normen der Probenahmetechnik und eine allfällig notwendige Stabilisierung der Wasserproben wird hingewiesen.
Vorzugsweise zu untersuchen sind:
- Physikalische Parameter: Schwebstoffe, Leitfähigkeit, pH-Wert, Temperatur
- Chemische Parameter: Bor, Calcium, Chlorid, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Nitrat, Zink
- Bakteriologische Parameter: Escherichia coli und Enterokokken
- Weitere Parameter: Weitere Parameter sind bei relevanten Belastungen im Einzugsgebiet zu überprüfen.
Werden bei einer Analyse die Richtwerte überschritten, so muss die Analysehäufigkeit verdoppelt und zusätzliche Maßnahmen eingeleitet werden.