Von den Krankheitserregern haben vor allem solche mit fäkal-oralem Infektionsweg Bedeu­tung. Es sind dies Erreger, die mit menschlichen oder tierischen Fäkalien ausgeschieden wer­den, in die Umwelt und damit auch ins Wasser gelangen, und durch orale Aufnahme, durch Kontakt oder durch Einatmen von Aerosolen Infektionen auslösen können. Bei den Krankheitserregern handelt es sich um Bakterien, Viren und Parasiten.

Da Früchte aus Garten- und Feldbau mitunter bis knapp vor der Ernte bewässert werden, können selbst Krankheitserreger mit kurzen Überlebenszeiten auf der Oberfläche von Früchten und anderen Pflanzenteilen eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellen.

Das Bewässerungswasser kann aus hygienisch-mikrobiologischer Sicht in vier Eignungsklassen eingeteilt werden, die sich durch die Art der Anwendung unterscheiden. Bei der Eignungsklas­se 4 handelt es sich um stark fäkal belastetes Oberflächenwasser.

Bei Überschreiten der Richtwerte einer der in der folgenden Tabelle angeführten Eignungsklassen ist eine auf die jeweilige Situation angepasste erweiterte mikrobiologische Untersuchung vorzunehmen (z. B. weiterführende Untersuchungsserien und Parameter, mikrobielle Herkunftsbestimmung, Gefährdungs- und Risikoanalyse) und durch eine fachkundige Person begutachten zu lassen, um die entsprechende Einstufung vornehmen zu können.

Um die Qualitätsanforderungen einer bestimmten Eignungsklasse zu erreichen, können im Sinne eines Risikomanagements adäquate Maßnahmen gesetzt werden, wie z. B. verbesserter Schutz des Einzugsgebietes, Elimination bzw. Reduktion der Fäkalquellen, optimierte Wassergewinnung oder Desinfektionsmaßnahmen.

Bei Einsatz von Desinfektionsverfahren sind die Anforderungen gemäß Österreichischem Lebensmittelbuch, Kapitel B1, Abschnitt 4, Desinfektion im Hinblick auf Betrieb und Überwachung zu beachten. Bei chemischen Desinfektionsmaß­nahmen ist die Pflanzentoxizität des Desinfektionsmittels und jene der möglichen Desinfektionsnebenprodukte zu berücksichtigen.

Trinkwasser aus einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage ist aus hygienischer Sicht für Bewässerungszwecke uneingeschränkt geeignet, zusätzliche Untersuchungen sind nicht notwendig.

Waschwasser, welches zur Reinigung von Gemüse und Obst verwendet wird, hat aus hygienischer Sicht in jedem Fall beim letzten Waschgang (oder Reinigungsabschnitt) den mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (BGBl. II Nr. 304/2001 idgF) zu entsprechen.

 

Tabelle Eignungsklassen für die Verwendung von Bewässerungswasser

Wasserart

Eignungs-klasse

Anwendung

Frischgemüse

Escherichia coli

Anzahl/100 ml

(ISO 9308-1;

ISO 9308-3*)

Enterokokken

Anzahl/100 ml

(ISO 7899-1*;

ISO 7899-2)

Grundwasser

1

Zum Frischverzehr bestimmte Früchte mit schwer zu reinigenden Oberflächen (z. B. Beerenfrüchte, diverse Salatpflanzen)

Petersilie, grün, Salat (alle Sorten), Schnittlauch, Spinat, Obst, Wein

≤ 5

≤ 5

Grundwasser / reines Oberflächen-wasser

2

Gemüse und Obst, das leicht zu reinigen ist und für den Frischverzehr vorgesehen ist. Einwöchige Karenzzeit nach der Beregnung (z. B. Paprika, Tomate)

Broccoli, Chinakohl, Grünerbsen, Fleischkraut (Zuckerhut), Freilandgurken, Gewächshausgurken, Käferbohnen, Karfiol (Blumenkohl), Knoblauch, Knollenfenchel, Kohl (Wirsing), Kohlsprossen, Kohlrabi, Weißkraut, Rotkraut, Melanzani, Melone, Paprika, Paradeiser (Tomaten), Pfefferoni, Pflückbohnen (Fisolen), Porree (Lauch), Rhabarber, Spargel (grün), Speisebohnen, Speisekürbis, Zucchini, Zuckermais (Speisemais), Zwiebeln (lose, Jungzwiebeln)

≤ 200

≤ 100

Oberflächen-wasser

3

Obst und Gemüse, das nicht für den Frischverzehr vorgesehen ist, und einer Behandlung unterliegt (z. B. Senfgurken, Kraut, Erbsen, Bohnen)

Gemüse und Obst für den Frischverzehr bis zwei Wochen vor der Ernte

Wurzelgemüse zum Frischverzehr, dessen verzehrbare Teile unterirdisch liegen (z. B. Radieschen, Karotten)

Chicoreewurzel, Karotten, Kren, Pastinak, Petersilienwurzel, Radieschen, Rettich (weiß, schwarz), Rote Rüben, Sellerie, Spargel (weiß)

≤ 2 000

≤ 400

Oberflächen-wasser

4

Sämtliche Jungpflanzen in den ersten drei Wochen, und alle Feldkulturen (z. B. Getreide) im unverbauten Gebiet, sowie Obst im Vorfruchtstadium

Tropfbewässerung bei allen Kulturen, wobei die Frucht nicht mit dem Bewässerungswasser in Kontakt kommen darf (z. B. Wein- und Obstgehölze, Gemüsekulturen)

jede Form von Unterflurbewässerung

 

≤ 15 000

≤ 7 000

 

* *…Diese Methoden sind nicht geeignet für die Feststellung der Eignungsklasse 1, da ihre Bestimmungsgrenze 15/100 ml beträgt.

 

Bei Tropfbewässerung ist die Eignungsklasse 4 ausreichend, sofern die zum Verzehr bestimmten Pflanzenteile mit dem Bewässerungswasser nicht in Berührung kommen.

Gemüse, das für die Verarbeitung bzw. als Gefriergemüse Verwendung findet, muss mindestens mit Wasser der Eignungsklasse 3 bewässert werden (Ausnahme: Tropfbewässerung, Eignungsklasse 4).