4.3 Regelung des Verkehrs
Nur Essigessenz, die in 100 g höchstens 25 g wasserfreie Essigsäure enthält, darf an den Letztverbraucher abgegeben werden.
Essigessenz, die in 100 g mehr als 25 g wasserfreie Essigsäure enthält, ist ausschließlich den gewerblichen Verbrauchern vorbehalten.
Essigessenz darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Behältnissen in Verkehr gebracht werden, die den zu erwartenden Beanspruchungen sicher widerstehen und aus Werkstoffen hergestellt sind, die von Essigessenz nicht angegriffen werden und mit ihr nicht in gefährlicher Weise reagieren.
Für eine sichere Anwendung haben Flaschen, die an die/den Letztverbraucher abgegeben werden, einen geeigneten Griffschutz wie z. B. eine Einkerbung an der Seite der Flasche oder Rippen aufweisen. Ebenso sollten sie mit einem originalitätsgesicherten Verschluss und einer Dosierhilfe versehen sein.