Gemüsesaft ist das unverdünnte, zum unmittelbaren Verzehr bestimmte, gärfähige und unvergorene oder milchsauer vergorene, flüssige Erzeugnis aus Gemüse. Die Mitverwendung von Gemüsemark ist handelsüblich. Paradeiser-/Tomaten-saft kann auch ausschließlich aus Mark/Püree hergestellt werden.