1.3.1 Fruchtsirupe
Fruchtsirupe (Obstsirupe) werden mit Fruchtsaft oder gleichartigen Erzeugnissen als wertbestimmende Komponente hergestellt.
Der Fruchtanteil im Sirup beträgt mindestens 10 %.
Anmerkung: Wird auf traditionelle österreichische Codexqualität verwiesen, so beträgt der Fruchtanteil im Sirup 33%.