Fruchtsirupe (Obstsirupe) werden mit Fruchtsaft oder gleichartigen Erzeugnissen als wertbestimmende Komponente hergestellt.

Der Fruchtanteil im Sirup beträgt mindestens 10 %.

Anmerkung: Wird auf traditionelle österreichische Codexqualität verwiesen, so beträgt der Fruchtanteil im Sirup 33%.