3.2.6 kritische Wellenlänge
"Kritische Wellenlänge ist die Wellenlänge, bei der die Fläche unter der integrierten Extinktionskurve beginnend bei 290 nm einem 90%igen Absorptionsintegral von 290 – 400 nm entspricht."
Die kritische Wellenlänge muss mindestens 370 nm betragen.
Das bedeutet, dass mindestens 10% der Fläche der integrierten Extinktionskurve im UVA-Bereich von 370 – 400 nm liegen sollen.