Für die Produktion von Naturkosmetika kann Wasser – falls erforderlich - mit physikalischen Methoden aufbereitet werden (siehe Anlage 2). Eine Behandlung des Wassers im Zuge des Produktionsprozesses des kosmetischen Mittels durch Zugabe von chemischen Substanzen oder eine Anwendung von Methoden wie ionisierende Bestrahlung und elektrochemische Behandlung ist nicht zulässig.