Zur Gewinnung von Naturstoffen und deren Gemischen landwirtschaftlichen Ursprungs und deren Gemische werden ausschließlich mechanische und physikalische Verfahren verwendet (beispielhafte Liste siehe Anlage 1).

Biotechnologisch hergestellte Stoffe gelten dann als Naturstoffe, wenn dabei nur natürlich vorkommende Mikroorganismen und Enzyme zum Einsatz kommen, es sich dabei um Reaktionen handelt, die auch natürlich vorkommen und folglich zu Stoffen führen, die ebenfalls natürlich vorkommen. Die verwendeten Ausgangsstoffe müssen ebenfalls den Anforderungen an Naturstoffen entsprechen.