Unabhängig von den Anforderungen dieses Abschnittes, sind für kosmetische Mittel die in Österreich in Verkehr gebracht werden, unter anderem folgende Rechtsvorschriften einzuhalten:

  • Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel
  • Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln
  • Kosmetik Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 330/2013

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgF