Diese Produkte werden aus Trinkmolke unter Zugabe von Früchten oder Fruchtzubereitungen usw., Zucker oder Zuckerarten und Süßungsmitteln oder Gewürzen hergestellt. Zur Süßung können auch Fruchtsaftkonzentrate oder Fruchtsüße verwendet werden.

Der Gehalt an Früchten in Molkenmischerzeugnissen beträgt mindestens 5 % gerechnet auf die frische Frucht. Ausgenommen davon sind Zitrusfrüchte, deren Anteil mindestens 2 % beträgt. Es können auch zusätzlich Schalenöle verwendet werden.

Werden Frucht- oder Gemüsezubereitungen verwendet, entsprechen sie den Anforderungen gemäß Abschnitt 5.3.

Die Verwendung von Stabilisatoren, Verdickungsmitteln, Farbstoffen, Konservierungsmitteln, Aromastoffen und Lebensmitteln mit verdickender Wirkung, wie Stärke und Gelatine, ist unzulässig. Ausgenommen sind Substanzen, die über entsprechende Zubereitungen gemäß Abschnitt 5.3 in das Molkemischerzeugnis gelangen.