5.1.2.5 Rahmzubereitungen
Rahmzubereitungen, werden aus Rahm, Milch/Magermilch und sonstigen Milchprodukten hergestellt. Zusätzlich können Zucker und/oder Zuckerarten/Süßungsmittel, Fruchtsüße/Fruchtkonzentrate/Fruchtextrakte und/oder geschmacksgebende Zutaten zugefügt werden. Der Anteil an Rahm beträgt mindestens 51 % und das Endprodukt muss mindestens 10 % Fett enthalten.
Rahmzubereitungen mit Früchten enthalten grundsätzlich mindestens 7 % Früchte, eingerührt oder unvermischt. Bei Zitrusfrüchten beträgt der Mindestanteil 2 %. Bei Zitrusfrüchten können auch Schalenöle mitverwendet werden. Es werden nur reife, hochwertige Früchte (frisch oder tiefgekühlt) verwendet, die im Ganzen oder zerklei-nert, mit oder ohne Zucker bzw. Zuckerarten, Süßungsmittel, Fruchtsüßen und Fruchtsaftkonzentraten einer schonenden Hitzebehandlung unterzogen werden. Dabei ist auf die Erhaltung der fruchteigenen Geschmacksstoffe zu achten. Zur Verhinderung der Bräunung ist ein Zusatz von L-Ascorbinsäure in einer Menge bis zu 150 mg je kg Frucht zulässig. Bei Südfrüchten und Kernobst kann auch hitzesterilisierte Ware eingesetzt werden. Weiters können spezielle Erzeugnisse auch unter Verwendung von Dörrobst und getrockneten Früchten wie Pflaumen, Marillen, Feigen, Datteln usw. hergestellt werden. Werden Fruchtzubereitungen verwendet, entsprechen diese den Anforderungen gem. Abschnitt 5.3.
Für Rahmzubereitungen mit anderen beigegebenen Lebensmitteln gelten sinngemäß die gleichen Anforderungen wie für Rahmzubereitungen mit Früchten. Geschmacks-gebende Lebensmittel werden so bemessen, dass der in der Sortenbezeichnung angegebene Geschmack deutlich zu erkennen ist. Werden Zubereitungen eingesetzt, entsprechen diese den Anforderungen gem. Abschnitt 5.3.
Rahmzubereitungen werden ohne Konservierungsmittel, Aromen (ausgenommen Vanillin) und Farbstoffe – mit Ausnahme der Färbung von Rahmzubereitungen mit Vanille mit Beta-Carotin (E 160a) – hergestellt. Die über Zubereitungen laut Abschnitt 5.3 in das Produkt gelangenden Stoffe bleiben unberücksichtigt.
Lebensmittel mit verdickender Wirkung (z. B. Gelatine, Milch- und Molkenproteine, Stärke, …) können eingesetzt werden. Bei Rahmzubereitungen ist der Einsatz von Pektin (E 440), modifizierter Stärke (E 1420, E 1422, E 1440, E 1442), Johannisbrot-kernmehl (E 440), Guakernmehl (E 412), Carrageen (E 407), Xanthan (E 415), Agar-Agar (E 406), Cellulose (E 460, E 466) und von Alginaten (E 401) möglich. Zusätzlich können bei wärmebehandelten Produkten als Emulgator Fettsäureester (E 471, E 472) eingesetzt werden.