Diese Produkte werden aus Milch, Früchten, Fruchtsäften oder Fruchtzubereitungen bzw. Gemüse, Gemüsesäften oder Gemüsezubereitungen sowie Zucker, Zuckerarten und Süßungsmitteln hergestellt. Werden Frucht- oder Gemüsezubereitungen verwendet, so entsprechen diese den Anforderungen gem. Abschnitt 5.3.
Zur Verhinderung der Entmischung können native Stärke und als Stabilisatoren Pektin, modifizierte Stärke, Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl, Carrageen, und Xanthan zugesetzt werden.
Die Zugabe von Konservierungsmitteln ist unzulässig.