Schaf-, Ziegen- und Büffelkäse werden als solche unter Beifügung des F.i.T.-Gehaltes oder der Fettstufe bezeichnet. Bei Schaf-, Ziegen- und Büffelkäse wird ein geringer Anteil an Kuhmilch in technologisch unvermeidbarem Ausmaß (max. 1 %) toleriert. Eine entsprechende Kennzeichnung hat jedenfalls zu erfolgen.

Käse, welche aus der Milch mehrerer Tierarten hergestellt sind (Mischkäse), werden als solche unter Beifügung des F.i.T.-Gehaltes oder der Fettstufen bezeichnet.

Beträgt der Anteil der Milch einer Tierart mehr als 50 %, kann diese Tierart in der Bezeichnung „Mischkäse“ vorangestellt werden:

z. B. Schafmischkäse oder Ziegenmischkäse.

Beträgt der Anteil der Milch einer Tierart unter 50 %, ist dieser Anteil in der Bezeichnung zu deklarieren. In diesen Fällen wird der Bezeichnung „Mischkäse“ oder der beschreibenden Bezeichnung die Angabe der Tierart nachgereiht:

z. B. Mischkäse mit mindestens 30 % Schafmilch, Mischkäse aus 60 % Kuh- und 40 % Schafmilch, Mischkäse mit 20 % Ziegenmilch, Mischkäse aus Kuhmilch mit 15 % Schafmilch, Schnittkäse aus 70 % Kuhmilch und 30 % Büffelmilch.

Beträgt der Anteil der Milch einer Tierart weniger als 10 %, darf eine Hervorhebung (Auslobung) dieser Tierart auf der Verpackung nicht angebracht werden.