Frischkäse werden entsprechend Abs. 3.3.1.1.3 bezeichnet (z. B. Speisetopfen 20 % F.i.T.).

Skyr wird als solcher bezeichnet. Der Fettgehalt oder der F.i.T-Gehalt wird als Teil der Bezeichnung angegeben. Produkte, die 0,5 % Fett oder weniger enthalten, können auch mit der Angabe „fettfrei“ oder „mager“ bezeichnet werden.