Bei Butterzubereitungen wird die das Erzeugnis charakterisierende Zutat in Verbindung mit dem Begriff „Butterzubereitung“ angegeben (z. B. „Jogurtbutterzubereitung“). Bei einem Milchfettgehalt von mindestens 62 % und weniger als 75 % kann der Begriff „Butter“ verwendet werden, wenn die Bezeichnung den Begriff „Butterzubereitung“ enthält (z. B. „Jogurtbutter – Butterzubereitung“).