Wird Ketchup mit Hinweisen wie z.B. "zuckerarm", "energiereduziert", "kalorienarm" versehen, richten sich diese nach den Vorgaben des Anhanges der EG-Health-Claims Verordnung6). Der Trockensubstanzgehalt im Fertigprodukt, der aus Paradeisern stammt, beträgt mindestens 11 %. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Abs. 6 mit Ausnahme des Mindesttrockensubstanzgehaltes. Zucker kann auch ganz oder teilweise durch Fruchtsaftkonzentrate7) (wie Apfelsaftkonzentrat) – auch entaromatisiert – ersetzt werden.

6) Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel idgF.

7) Verordnung über Fruchtsäfte und gleichartige Erzeugnisse (Fruchtsaftverordnung), BGBl. II Nr. 83/2004 idgF.