Der Begriff "Gluten" bezieht sich auf die Prolamine aller Weizen(unter)arten (Gliadin), des Roggens (Secalin) der Gerste (Hordein), des Hafers (Avenin) und die Prolamine der Kreuzungen aller in diesem Absatz genannten Getreidearten. Glutenfreie3 Mahl- und Schälprodukte werden üblicherweise aus glutenfreiem Getreide hergestellt (Hirse, Mais, Reis oder Pseudoceralien). Aus glutenhältigen Getreidearten können durch Glutenentzug glutenbefreite Produkte hergestellt werden (z.B. glutenfreie Weizenstärke).

 

3 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014 der Kommission vom 30. Juli 2014 über die Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen für Verbraucher über das Nichtvorhandensein oder das reduzierte Vorhandensein von Gluten in Lebensmitteln