Für den Feuchtigkeitsgehalt der Mahl- und Schälprodukte gelten, sofern im Folgenden nicht anders bestimmt, folgende Höchstwerte:

Für Schrot, Grieß und Dunst 15,8%
für Mehle aller Typen sowie für Schälprodukte 15,5%
für Vollschrote und Vollmehle in Kleinpackungen 14,5%