Wasser muss frei von Mikroorganismen sein, die beim Genuss des Wassers eine Erkrankung verursachen können. Diese Anforderung gilt als nicht erfüllt, wenn in 250 ml Escherichia coli, coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa sowie in 50 ml sulfitreduzierende anaerobe Sporenbildner (für Trinkwasser: in 250 ml Clostridium perfringens einschließlich Sporen) enthalten sind. Wasser darf nur solche vermehrungsfähigen Arten an Mikroorganismen enthalten, die keinen Hinweis auf eine Verunreinigung beim Gewinnen oder Abfüllen geben.