8.7 Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Zur Irreführung geeignet können auch Informationen sein, wonach das Lebensmittel besondere Merkmale besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale besitzen. In diesem Fall liegt eine irreführende “Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ vor.