1. Es sollten Aufzeichnungen geführt werden, nach denen jeder Lieferant eines an der Lieferkette der Primärproduktion beteiligten Erzeugnisses ermittelt werden kann.
  2. Die Aufzeichnungen sollten entsprechend lange (mindestens drei Jahre) aufbewahrt werden. Die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken bei der Erzeugung von frischem Obst und Gemüse (z. B. bakterielle Pathogene oder chemische Kontaminanten) sollten dokumentiert werden.