Die Codexkommission setzt sich in der Funktionsperiode 2021 bis 2026 aus folgenden Personen zusammen:

Unterkommissionen und Arbeitsgruppen

Von der Codexkommission werden zur fachlichen Unterstützung und Vorbereitung Ihrer Beschlüsse Unterkommissionen (UK) und Arbeitsgruppen (AG) gemäß § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Codexkommission eingesetzt.

Die Vorsitzenden der UK und AG werden von der Plenarversammlung aus dem Kreise der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Codexkommission gewählt. Die Mitglieder der UK und AG werden auf Vorschlag der stimmberechtigten Mitglieder der Codexkommission gewählt.