1.4.8 Maroni
Bei Maroni beträgt deren Anteil an schlechten Früchten (z.B. mit sichtbarem Schimmelbefall oder mit sichtbarem Keimling) und an Früchten mit Schädlingsbefall (inklusive der dadurch hervorgerufenen Schäden) nicht mehr als 20 Zählprozente. Die Untersuchung erfolgt an den aufgeschnittenen Früchten, es werden mindestens 100 Stück zur Untersuchung herangezogen.