3.2.2 Bezeichnung

Bei Verwendung von Kunststoffdispersionen zur Plastifizierung erfolgt die Angabe auf der Verpackung „Kunststoffüberzug nicht zum Verzehr geeignet“.

Bei Verwendung von Natamycin erfolgt die Angabe „Oberfläche mit Natamycin behandelt“.

Käse, der während der Reifung eine natürliche Rinde entwickelt, kann mit dem zusätzlichen Hinweis „in Naturrinde gereift“ oder „mit natürlicher Rinde“ ausgelobt werden.

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