1. Oberseiscreme (Oberscremeeis) enthält mindestens 15 % Milchfett. Oberseiscreme (Oberscremeeis) mit einem Hinweis auf die Mitverwendung von Früchten enthält mindestens 12 % Milchfett. Der in Abs. 1.5 jeweils vorgeschriebene Fruchtanteil ist zu beachten.
  2. Milch-Eiscreme oder Milch-Cremeeis enthält mindestens 10 % Milchfett. Milch-Eiscreme oder Milch-Cremeeis mit einem Hinweis auf die Mitverwendung von Früchten enthält mindestens 8 % Milchfett. Der in Abs. 1.5 jeweils vorgeschriebene Fruchtanteil ist zu beachten.
  3. Vollmilcheis enthält mindestens 2,1 % Milchfett, das entspricht 60 % Vollmilch (3,5 %). (Voll-)Milcheis mit einem Hinweis auf die Mitverwendung von Früchten enthält mindestens 1,75 % Milchfett, das entspricht 50 % Vollmilch (3,5 % Fett). Der in Abs. 1.5 jeweils vorgeschriebene Fruchtanteil ist zu beachten.
  4. Speiseeis auf Basis von fermentierten Milchprodukten (z. B. Joghurteis, Kefireis oder auch "Frozen Joghurt") wird unter Mitverwendung von mindestens 60 % Milchbestandteilen, wovon mindestens 60 % fermentierte Milchprodukte sind, am Rezeptgewicht hergestellt.
  5. Speiseeis auf Basis von Topfen (Topfeneis) wird unter Mitverwendung von mindestens 60 % Milchbestandteilen, wovon mindestens ein Drittel Topfen sein muss, hergestellt.
  6. Wird in der Bezeichnung von Speiseeis auf Obers oder Milch hingewiesen, so werden keine anderen Fette als Milchfett zugesetzt, es sei denn, sie werden durch geschmackgebende Zutaten (z. B. Schokolade, Haselnüsse) oder Emulgatoren eingebracht.