Backwaren im Sinne dieses Kapitels werden aus Teigen oder Massen, die in der Regel aus Mischungen von Mahl- und Schälprodukten mit flüssigen Bestandteilen, wie Trinkwasser, Milch, und entsprechenden Zutaten, wie Zucker, Eiern und Eiprodukte, bestehen, durch Backen, Rösten oder Trocknen hergestellt. Für die Zwecke dieses Kapitel umfasst der Begriff Mahl- und Schälprodukte auch Getreidestärken und Stärken aus anderen stärkehaltigen Pflanzen.