1.1.3 Quellwasser
- Quellwasser ist Wasser, das seinen Ursprung in einem unterirdischen Wasservorkommen hat und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen wird. Es ist von ursprünglicher Reinheit.
- Die im Anhang 1 angeführten zulässigen Grenzwerte (GW) gelten nicht für Quellwasser (Siehe Abs. 1.2.2 lit. e).