4.7 spezielle Bestimmungen zur Chlorung
Bei der Chlorung von huminstoffreichen Trinkwässern ist auf die mögliche Bildung von leichtflüchtigen halogenierten aliphatischen Kohlenwasserstoffen zu achten.
Für Wässer mit einem Ammoniumgehalt von über 0,2 mg/l NH4 stellt die Chlorung wegen der möglichen Bildung von Nitrit kein geeignetes Verfahren dar.