5. Chargenbeurteilung

Fehlen gemeinschaftsrechtliche Regelungen des Probenahmeverfahrens (z.B. Probenmengen), erlauben die im österreichischen Lebensmittelrecht oder im ÖLMB festgelegten Probenahmeverfahren einen Rückschluss auf die Charge im Hinblick auf geregelte Parameter.

Entspricht in den sonstigen Fällen das Probenahmeverfahren dem Stand der Wissenschaft und der Technik, so erlaubt dieses ebenfalls einen Rückschluss auf die Charge im Hinblick auf die entsprechenden Parameter.

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