7.1 Schulung
Mitarbeiter von Obst und Gemüse verarbeitenden Betrieben, müssen regelmäßig bezüglich ihrer Tätigkeit und der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden (Nachweis nicht älter als ein Jahr, siehe dazu auch die Leitlinie für die Personalschulung unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at).
Die für die Anwendung der Leitlinie und der Eigenkontrolle verantwortlichen Personen, sind angemessen zu schulen.