Empfehlung zu Mengen von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) sowie betreffend Toleranzen bei der Beurteilung des Vitamin- und Mineralstoffgehaltes

Veröffentlicht mit Geschäftszahl:
BMGF-75210/0009-II/B/13/2016 vom 5.8.2016

 

 

 

  1. HÖCHSTMENGENEMPFEHLUNGEN1 ZU VITAMINEN UND MINERALSTOFFEN IN NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN 
    1. Vitamine fettlöslich
      Vitamine fettlöslich Einheit2 UK NEM 2015 % NRV3
      Vitamin A (Retinol)A  [μg RE] 900A 113
      Vitamin D   [μg]  20 400
      Vitamin KB  [μg]  75B 100
      Vitamin E [mg α-TE]   24 200
    2. Vitamine wasserlöslich
      Vitamine wasserlöslich Einheit2 UK NEM 2015 % NRV3
      B1 (Thiamin) [mg]  4,4 400
      B2 (Riboflavin) [mg] 5,6 400
      NiacinC [mg NE] 32 200
      B6 (Pyridoxin) [mg] 5,6 400
      FolsäureD [μg] 600 (800D) 300 (400D)
      Pantothensäure [mg] 18 300
      Biotin [μg] 150 300
      Vitamin B12 (Cobalamin) [μg] 25 1.000
      Vitamin C [mg] 500 625
    3. Mineralstoffe
      Vitamine wasserlöslich Einheit2 UK NEM 2015 % NRV3
      Calcium [mg] 800 100
      Kalium [mg] 500 25
      MagnesiumE [mg] 375E 100E
      Phosphor [mg] 800 114
      Chrom III [μg] 150 375
      Eisen [mg] 10 71
      Iod [μg] 180 120
      Kupfer [μg] 1.000 100
      Mangan [mg] 2,0 100
      Moybdän [μg] 100 200
      Selen [μg] 100 182
      Zink [mg] 15 150


  2. TOLERANZEN BEI DER BEURTEILUNG DES VITAMIN- UND MINERALSTOFFGEHALTES IN NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN

    PRÄAMBEL
    Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen / Mineralstoffen sind dazu bestimmt die normale Ernährung mit diesen Stoffen zu ergänzen.

    Wert- und kaufbestimmend sind die deklarierten Gehalte dieser Inhaltsstoffe. 

    Technologisch bedingte Verluste bei der Herstellung und Lagerung sind daher durch geeignete Verfahren zu minimieren, wobei Mischen (Homogenisieren), Abfülltechnik und Verpackungsart eine wesentliche Rolle spielen.

    Die vorliegenden Toleranzen sollen eine Hilfestellung für Erzeuger, Gutachter und Behörden im Sinne einer Sachverständigenempfehlung sein.

    Bei Produkten in Kapselform ist das Ergebnis auf das gesamte Produkt (Inhalt plus Kapselhülle) zu beziehen.

    1. NEM ohne nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen
      1. Vitamine
        Bis zum Ablauf des – nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis (GHP) vom Erzeu-ger bestimmten Mindesthaltbarkeitsdatums beträgt der Gehalt – unter Berücksich-tigung der Messunsicherheit – mindestens 80 % und nicht mehr als 150 %4 des dekla-rierten Wertes5.
      2. Mineralstoffe
        Der Gehalt an Mineralstoffen beträgt – unter Berücksichtigung der Messunsicherheit – mindestens 80 % und nicht mehr als 145 % des deklarierten Wertes5
    2. NEM mit nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen
      1. Vitamine
        Bis zum Ablauf des – nach den Regeln der GHP vom Erzeuger bestimmten Mindest-haltbarkeitsdatums beträgt der Gehalt – unter Berücksichtigung der Messunsicher-heit – nicht mehr als 150 %4 des deklarierten Wertes6.

        Bis zum Ablauf des – nach den Regeln der GHP vom Erzeuger bestimmten – Mindest-haltbarkeitsdatums entspricht der Mindestgehalt – ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit – dem deklarierten Wert6.
      2. Mineralstoffe
        Der Gehalt an Mineralstoffen beträgt – unter Berücksichtigung der Messunsicherheit – nicht mehr als 145 % des deklarierten Wertes6.

        Der Mindestgehalt entspricht – ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit – dem deklarierten Wert6.

 

 


 

1 Die Höchstmengenempfehlungen gelten für Nahrungsergänzungsmittel, die für gesunde Erwachsene vorge-sehen sind.  
Abweichungen sind im Fall einer limitierten Einnahmedauer oder auf Grund besonderer Ernährungsbedürf-nisse (vgl. Österreichischer Ernährungsbericht) unter besonderer Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht der Lebensmittelunternehmerin/des Lebensmittelunternehmers möglich. 
2 Siehe § 5 Abs. 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF.  
3 Anteil des Nährstoffbezugswertes (NRV) gemäß Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel. 
4 Bei NEM in flüssiger Form ist hinsichtlich des Vitamin C-Gehaltes eine Überschreitung des Höchstwertes zulässig.
5 Siehe Abschnitt 4 des LEITFADENS […] in Bezug auf die Festlegung von Toleranzen für auf dem Etikett angegebene Nährwerte; Dezember 2012
http://ec.europa.eu/food/safety/docs/labellingnutrition-vitaminsminerals-guidancetolerances1212_en.pdf
6 Siehe Abschnitt 5.1 des LEITFADENS […] in Bezug auf die Festlegung von Toleranzen für auf dem Etikett angegebene Nährwerte; Dezember 2012
http://ec.europa.eu/food/safety/docs/labellingnutrition-vitaminsminerals-guidancetolerances1212_en.pdf
A Ein Warnhinweis hinsichtlich der Gesamtaufnahme von Vitamin A wird empfohlen, z. B. „Bei Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz darf wegen der Gefahr von kindlichen Missbildungen sowie während der Stillperiode eine Tagesdosis von 1500 μg Retinol (entsprechend 5000 I.E. Retinol) prinzipiell nicht überschritten werden“.  
B Patientinnen/Patienten die unter Antikoagulation (Gerinnungshemmung) leiden, wird vor der Einnahme Vitamin K-haltiger Nahrungsergänzungsmittel eine ärztliche Rücksprache empfohlen.  
C Gilt für Nikotinamid. 
D Ausschließlich für Frauen in der Schwangerschaft bzw. mit Kinderwunsch.  
E Ein Hinweis bezüglich der laxierenden Wirkung hoher Magnesium-Einzeldosierungen wird empfohlen. 

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