Empfehlung QUID-Kennzeichnung bei Gemüse-und Obsterzeugnissen

Veröffentlicht mit Geschäftszahl:
75210/0025-II/B/13/2012 vom29.1.2013

Änderungen, Ergänzungen:
2021-0.358.593 vom 6.7.2021

 

 

 

QUID-Kennzeichnung bei Gemüse-und Obsterzeugnissen

 

Lebensmittel     QUID ja QUID nein Wenn QUID ja: welche Zutat?
Wenn QUID nein: Anmerkung
Fruchtaufstrich aus einer Frucht   x   Fruchtgehalt
  aus 2 Früchten   x   einzelne Fruchtanteile
    oder x  

Gesamtfruchtanteil („in veränderlichen Gewichtsanteilen: ….“)

  Mehrfrucht   x   Gesamtfruchtanteil1)
    oder x   Gesamtfruchtanteil („in veränderlichen Gewichtsanteilen: ….“)
           
Kompott2) aus einer Frucht     x Abtropfgewicht
  aus 2 Früchten   x   Abtropfgewicht und einzelne Fruchtanteile
    oder   x Abtropfgewicht und Gesamtfruchtanteil („in veränderlichen Gewichtsanteilen: ….“)
  Mehrfrucht     x Abtropfgewicht1)
           
Fruchtmus / Fruchtröster / Fruchtdessert aus einer Frucht   x   Fruchtgehalt
  aus 2 Früchten   x   einzelne Fruchtanteile
    oder x   Gesamtfruchtanteil („in veränderlichen Gewichtsanteilen: ….“)
  Mehrfrucht   x   Gesamtfruchtanteil1)
    oder x   Gesamtfruchtanteil („in veränderlichen Gewichtsanteilen: ….“)
           
Dunstobst aus einer Frucht    

x

Abtropfgewicht
  aus 2 Früchten   x   Abtropfgewicht und einzelne Fruchtanteile
    oder   x

Abtropfgewicht und Gesamtfruchtanteil („in veränderlichen Gewichtsanteilen: ….“)

  Mehrfrucht     x Abtropfgewicht1)
           
Kandierte Früchte aus einer Frucht     x Monoprodukt
  aus 2 Früchten   x   einzelne Fruchtanteile
    oder x   Gesamtfruchtanteil („in veränderlichen Gewichtsanteilen: ….“)
  Mehrfrucht   x   Gesamtfruchtanteil1)
     oder   x Gesamtfruchtanteil („in veränderlichen Gewichtsanteilen: ….“)
           
Alkoholfrüchte3) aus einer Frucht   x   Fruchtgehalt
  aus 2 Früchten   x   einzelne Fruchtanteile
    oder x   Gesamtfruchtanteil („in veränderlichen Gewichtsanteilen: ….“)
  Mehrfrucht   x   Gesamtfruchtanteil1)
    oder x   Gesamtfruchtanteil („in veränderlichen Gewichtsanteilen: ….“)
           
Salatmischungen       x „in veränderlichen Gewichtsanteilen: ....“
           
Sauerkraut       x Abtropfgewicht
Weinsauerkraut       x Abtropfgewicht; Wein „kleine Menge zur Geschmacksabrundung“
           
Tomatenketchup     x   Tomatenanteil
           
Essig-, Salzgurken       x Abtropfgewicht; Essig und Salz: „kleine Menge zur Geschmacksabrundung“4)
Senf-, Honiggurken       x Abtropfgewicht; Senf und Honig: „kleine Menge zur Geschmacksabrundung“4)
           
Kartoffelsalat     x   Kartoffelanteil
           
mit Kraut gefüllter Paprika       x Menge nicht ausschlaggebend
           
Mixed Pickels; Pußtasalat       x  „in veränderlichen Gewichtsanteilen: ...“
           
Tafelkren und andere Krenzubereitungen   x   Krengehalt
Obers-, Apfelkren     x   Obers-, Apfel- und Krengehalt

 

1) Bei Hervorhebung einer oder mehrerer Zutaten in einer Mischung ist eine QUID-Angabe der hervorgehobenen Zutat(en) zusätzlich erforderlich.
2) Preiselbeer- bzw. Moosbeerkompott sowie Mischungen daraus sind keine Produkte in Aufgussflüssigkeit, somit ist Anhang IX (Z 5) nicht zutreffend. QUID-Angabe für diese Produkte erfolgt wie bei Fruchtaufstrich / Mus / Röster / Dessert.
3) für Alkoholquelle gilt: Anhang VIII (Z 1 lit. a sublit. iv), Alkoholgehalt in Vol% muss am Etikett angegeben werden.
4) Die Auslegung von „kleiner Menge zur Geschmacksabrundung“ richtet sich nach einer Prüfung im konkreten Einzelfall.

Die Empfehlung zur QUID stellt eine Leitlinie dar, wobei in obiger Liste nicht abschließend alle Produkte/Aufmachungen dargestellt werden können.

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