Empfehlung Verwendung von Recyclingkarton zur Lebensmittelverpackung

Veröffentlicht mit Geschäftszahl:
BMG-75210/0018-II/B/13/2012 vom 21.12.2012

 

 

Bei der Verwendung von Recyclingkarton zur Lebensmittelverpackung (Primärverpackungen,aber auch Transport- und Lagerkartons) ist mit der Migration zahlreicher, auch toxikologisch nicht bewerteter Stoffe zu rechnen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, da das Rohmaterial für die Herstellung des Recyclingkartons nicht den Anforderungen für die Verwendungals Lebensmittelverpackung entspricht. Auch die Verwendung von Druckfarben kann zur Migration unerwünschter Stoffe beitragen. Recyclingkarton für die Lebensmittelverpackung hat jedenfalls den Anforderungen des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,zu entsprechen. Bei ungeschützt in Recyclingkartons verpackten Lebensmitteln kann der Unternehmer/die Unternehmerin nicht davon ausgehen, dass diese Anforderungenerfüllt werden.Werden Lebensmittel in Recyclingkarton verpackt,ist daher durch geeignete Maßnahmen wie etwa Barrieren oder zusätzliche Innenverpackungensicherzustellen, dass die Stoffmigration aus dem Recyclingkarton den Anforderungen des Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr.1935/2004 entspricht.

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