Leitlinie zur Vorbehandlung von Lebensmittel-Proben bei der Bestimmung von Schwermetallen

Veröffentlicht mit Erlass:
75210/0015-II/B/13/2010 vom 23.12.2010

Änderungen, Ergänzungen:
2022-0.830.442 vom 16.12.2022

 

 

  1. EINLEITUNG
    Bekanntermaßen können die analytisch festgestellten Gehalte an Schwermetallen von der Probenvorbehandlung abhängen. Daher dient die vorliegende Leitlinie zur Festlegung einer einheitlichen Probenvorbehandlung, mit dem Zweck, die Belastung lediglich der zum Verzehr bestimmten Teile der Lebensmittel in der Angebotsform zu erfassen und die Ergebnisse auf diese zu beziehen.

    Die Probe ist gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 zu entnehmen.

  2. ALLGEMEINER TEIL ZUR PROBENVORBEHANDLUNG
    Definitionen: 
    „Sammelprobe“: Summe der einer Partie oder Teilpartie entnommenen Einzelproben. Sammelproben sind als repräsentativ für die betreffende Partie bzw. Teilpartie anzusehen.
    „Laborprobe“: eine für das Labor bestimmte Probe.

    Für die Laborproben ist eine ausreichende Menge repräsentativen Materials auf eine Art und Weise vorzubereiten, die der Vorbereitung von Lebensmitteln im normalen Haushalt entspricht. Eine Kontamination mit den zu bestimmenden Elementen, z. B. durch Arbeitsschritte wie Mahlen und Schneiden, ist zu vermeiden. 

    Während der Probenvorbereitung dürfen außer Wasser keinerlei Reagenzien oder Chemikalien verwendet werden. Für das Waschen einiger Probenarten, z. B. Gemüse, darf im Allgemeinen Trinkwasser verwendet werden. Unter bestimmten Umständen kann es jedoch, in Abhängigkeit vom Zweck der Analyse und vom zu bestimmenden Element, erforderlich sein, entionisisertes Wasser zu verwenden. 

    Alle Gegenstände, die mit der Probe direkt in Kontakt kommen, müssen mit Spülmittel und heißem Wasser gereinigt und abschließend mit entionisiertem Wasser nachgespült werden. Bei der Analyse von Elementen wie Chrom, Molybdän, Nickel und Eisen dürfen keine Geräte aus nichtrostendem Stahl oder Eisen verwendet werden. In solchen Fällen sind für die Zerkleinerung und Homogenisierung besondere Geräte zu verwenden, wie z. B. Messer aus Titan oder Keramikwerkstoffen. Bei der Auswahl der Geräte zum Homogenisieren muss sichergestellt werden, dass diese keine Verluste (z.B. durch Erhitzen der Probe während der Zerkleinerung) oder die Kontamination mit den zu bestimmenden Elementen hervorrufen. 
    1. Bei der Analyse von Elementspuren ist nur der zum Verzehr bestimmte Anteil der Probe zu untersuchen und die Ergebnisse sind auf diesen Anteil zu beziehen.

      Teile, die üblicherweise nicht zum Verzehr bestimmt sind, sind vom Lebensmittel zu entfernen, z. B. äußere Blätter, Schalen, Haut, Gräten, Aufgussflüssigkeiten. Außerdem müssen grobe äußere Verunreinigungen wie Erde, Schmutz, welke Pflanzenteile oder Blätter sowie Probenanteile, wie im speziellen Teil angeführt, entfernt werden. Bei den meisten Lebensmittelproben ist eine mehr oder weniger intensive Reinigung je nach dem Grad der Verschmutzung erforderlich.
    2. Für Waren, die in gewaschenem Zustand untersucht werden müssen, ist folgender Waschvorgang anzuwenden: 
      Die Probe ist in stehendem frischem Trinkwasser (Gewichtsverhältnis Probe: Wasser ca. 1:10) ca. 3 Minuten zu waschen. Bei starker Verunreinigung der Probe ist der Waschvorgang zu wiederholen. Die gewaschene Probe wird auf einem Kunststoffsieb ca. 2 Minuten abtropfen gelassen. Das Wasser ist durch Abtropfen, Abtupfen mit Küchenpapier (z. B. bei Fisch, Pilzen) oder mit einem Separator (z. B. krauser Salat) von den Proben weitgehend zu entfernen.
    3. Die Probe wird homogenisiert.
    4. Die Einwaage der Analysenprobe ist vorzunehmen.
  3. SPEZIELLER TEIL ZUR PROBENVORBEHANDLUNG
    1. Fleisch und Fleischwaren 
      Bei Wild (Niederwild) kann gegebenenfalls eine spezielle Probenvorbereitung erforderlich sein.
      1. Fleisch
        1. Muskelfleisch
          Knochen, grobe Sehnen, Bänder sowie straffe und elastische Bindegewebszüge sowie sichtbares Fettgewebe weitgehend entfernen.
        2. Innereien
          Grobe Sehnen, Bänder sowie straffe und elastische Bindegewebszüge sowie sichtbares Fettgewebe weitgehend entfernen. Harnleiter (Ureter) ganz dicht am Nierenbecken entfernen; von Nierenrinde und Nierenmark aliquote Anteile verwenden. Niere wird nicht zerteilt, sondern als Ganzes homogenisiert.
        3. Speck
          Schwarte entfernen.
      2. Fleischwaren
        1. Würste 
          Nicht verzehrbare Umhüllungen und Verschlüsse entfernen.
        2. Pökelwaren
          Schwarte entfernen.
        3. Fleischgerichte
          Keine spezielle Probenvorbehandlung, wenn gesamter Inhalt verzehrt wird.
        4. Fleischkonserven
          Keine spezielle Probenvorbehandlung, wenn gesamter Inhalt verzehrt wird.
    2. Geflügel
      1. Geflügelfleisch
        Knochen, grobe Sehnen, Bänder sowie straffe und elastische Bindegewebszüge sowie sichtbares Fettgewebe weitgehend entfernen.
      2. Geflügelinnereien
        Nicht verzehrbare Anteile entfernen.
      3. Geflügelfleischwaren
        Nicht verzehrbare Umhüllungen und Verschlüsse entfernen.
      4. Geflügelgerichte
        Keine spezielle Probenvorbehandlung, wenn gesamter Inhalt verzehrt wird.
      5. Geflügelkonserven
        Keine spezielle Probenvorbehandlung, wenn gesamter Inhalt verzehrt wird.
    3. Fische
      1. Fische, roh oder behandelt
        Der haushaltsmäßig vorbereitete Fisch wird gewaschen. Gegebenfalls werden Haut und Gräten entfernt und die Probe dann homogenisisert. Fischarten, die üblicherweise zum Verzehr mit Gräten Innereien, Rogen und Haut (Schuppen) bestimmt sind, wie z. B. Sardinen, Anchovis, Sprotten und Weißfisch, müssen im Ganzen ohne vorheriges Entgräten, zerkleinert werden.
      2. Fischgerichte
        Keine spezielle Probenvorbehandlung, wenn gesamter Inhalt verzehrt wird.
      3. Fischkonserven, Marinaden
        Fisch und andere Bestandteile des jeweiligen Produktes werden möglichst voneinander getrennt.
    4. Krusten-, Weich-, sonstige Tiere
      Nicht verzehrbare Anteile entfernen.
      Für Konserven und Marinaden von Krusten-, Weich-und sonstigen Tieren gilt 3.3.3 sinngemäß.
    5. Käse
      Behandelte, gewachste, geölte oder gefärbte Rinde wird entfernt. Essbare Rinde darf nicht entfernt werden. Eingelegte Produkte abtropfen lassen.
    6. Eier 
      Die Schale wird entfernt. 
    7. Getreide, Mahl- und Schälprodukte, Backerzeugnisse, Teigwaren
      1. Getreide
        Keine spezielle Probenvorbehandlung.
      2. Mahl- und Schälprodukte
        Keine spezielle Probenvorbehandlung.
      3. Backerzeugnisse
        Keine spezielle Probenvorbehandlung.
      4. Teigwaren, gefüllte Teigwaren 
        Keine spezielle Probenvorbehandlung.
    8. Obst, Marmeladen und andere Obsterzeugnisse
      1. Obst
        1. Frischobst
          1. Steinobst
            Schmutzige und schlechte Teile, Stiele und Blätter werden entfernt. Die Probe wird gewaschen, abgetrocknet und die Steine entfernt.
          2. Kernobst 
            Schmutzige und schlechte Teile, Stiele und Blätter werden entfernt.
          3. Beerenobst
            Schmutzige Teile, schlechte Beeren, Stiele und Kelchblätter werden entfernt. Gegebenenfalls wird die Probe gewaschen.
          4. Schalenobst 
            Schale und nicht verzehrbare Anteile entfernen.
          5. Zitrusfrüchte, Bananen
            Die Probe wird geschält und gegebenfalls die Samen entfernt. Im Falle des Verzehrs von Schale (z. B. Kumquats) darf diese nicht entfernt werden.
          6. Sonstige, roh genossene Früchte und Samen
            Schalen, Blattreste, Kerne, soweit diese nicht mitverzehrt werden, entfernen,
        2. Trockenobst
          Schalen, Blattreste, Kerne (soweit diese nicht mitverzehrt werden), Steine entfernen.
      2. Konfitüren, Marmeladen und andere Obsterzeugnisse
        Die gesamte Probe einschließlich Flüssigkeit, falls diese mitverzehrt werden kann, muss homogenisiert werden.
    9. Gemüse
      1. Gemüse
        1. Frischgemüse
          1. Blattgemüse
            Schmutz, vertrocknete oder welke Teile und Stiele werden entfernt.
          2. Sprossgemüse, Fruchtgemüse 
            Schmutz, Stiele, Kelchblätter, Blütenblätter, schlechte Teile und üblicherweise nicht verzehrbare Teile werden entfernt.
          3. Wurzelgemüse
            Schmutz, Wurzelreste und schlechte Teile werden entfernt. Wenn die Schale üblicherweise mitverzehrt wird (z. B. bei Radieschen), wird die Probe gewaschen. Wenn die Schale üblicherweise nicht mitverzehrt wird (z. B. Kren), wird die Probe gewaschen, abgetrocknet und die Schale abgeschabt.
          4. Kartoffeln
            Keime und Schmutz werden entfernt. Die Kartoffeln werden gegebenfalls gewaschen (Entfernung grober Verschmutzung), geschält und anschließend gewaschen.
        2. Gemüseerzeugnisse 
          Keine spezielle Probenvorbehandlung, den gesamten, zum Verzehr bestimmten Verpackungsinhalt verwenden, nicht zum Verzehr bestimmte Aufgussflüssigkeit (z. B. Salzgurken) abtropfen lassen.
      2. Gewürze
        Keine spezielle Probenvorbehandlung.
      3. Pilze
        1. Frische Pilze 
          Schmutzige und schlechte Teile sowie nicht verzehrbare Teile werden entfernt.
        2. Pilzerzeugnisse
          Den gesamten, zum Verzehr bestimmten Verpackungsinhalt verwenden.
      4. Hülsenfrüchte, Ölsaaten 
        Beschädigte Früchte und verschmutzte Teile werden entfernt.
        1. Hülsenfruchterzeugnisse
          Den gesamten, zum Verzehr bestimmten Verpackungsinhalt verwenden.
    10. Kakao, Kakaoerzeugnisse
      Bei Kakaobohnen taube Bohnen, Schalen sowie andere Verunreinigungen entfernen.
    11. Kaffee, Kaffeeersatz
      Verunreinigungen entfernen.
    12. Andere verarbeitete Lebensmittel (Konserven, Tiefkühlkost)
      Sauce, Lake oder andere Medien, die üblicherweise nicht mitverzehrt werden, müssen durch Abtropfen entfernt werden.
    13. Getränke und Spirituosen
      Keine spezielle Probenvorbehandlung.
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