Empfehlung ITX-Gehalt in Verpackungsmaterialien

Veröffentlicht mit Erlass:
BMGF-75210/0001-IV/B/10/2006vom 22.2.2006

 

 

Empfehlung betreffend ITX-Gehaltin Verpackungsmaterialien einschließlich einesvorläufigen Vorsorgewertes

  1. Gebrauchsgegenstände gemäß § 3 Z 7 lit. a LMSVG, die außenseitig mit Druckfarben bedruckt sind, welche ITX enthalten, sind für die Verpackung von Lebensmitteln (LM) für Säuglinge und Kleinkinder, die mit diesem Verwendungszweck in Verkehr gebracht werden, nur dann geeignet, wenn ITX im verpackten LM nicht nachweisbar ist.
  2. Von Gebrauchsgegenständen gem. § 3 Z 7 lit. a LMSVG, die außenseitig mit Druckfarben bedruckt sind, welche ITX enthalten, ist dann auszugehen, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch geeignet sind, LM nachteilig zu beeinflussen, wenn der ITX-Gehalt im LM zweifelsfrei - unter Berücksichtigung der Messungenauigkeit und unter Berücksichtigung der Berichtigung der Wiederfindungsrate - über 50μg/kg (bzw.50μg/l) liegt.
  3. Seitens der Unterkommission „Gebrauchsgegenstände“ wird den Abpackern/Abfüllern von Lebensmitteln mangels Vorliegens harmonisierter europäischer Bestimmungen dringend empfohlen, Gebrauchsgegenstände (Verpackungsmaterialien) zu verwenden, in denen ITX nicht nachweisbar ist.
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