- 1. 2.1.9.19 Brote, in deren Bezeichnung auf sonstige Zutaten hingewiesen wird (Gewürzbrot, Zwiebelbrot, Olivenbrot, Karottenbrot, Pfefferonibrot, Knoblauchbrot, Kräuterbrot, Bärlauchbrot, usw.)
- (2.1.9 Andere Brotsorten - Bezeichnung und Zusammensetzung)
- enthalten die namensgebenden Zutaten in Geschmack bestimmendem Ausmaß.
- Erstellt am 06. März 2020