7.3 Verbot der Irreführung
Bezeichnungen, einschließlich in Handelsmarken verwendeter Bezeichnungen, sowie Kennzeichnungs-, Aufmachungs- und Werbepraktiken, die den Verbraucher oder Nutzer irreführen können, in dem sie ihn glauben lassen, dass die betreffenden Lebensmittel oder die zu deren Erzeugung verwendeten Zutaten die Regeln dieser Richtlinie erfüllen, sind nicht zulässig.