Ein analytischer Nachweis von GVO oder aus oder durch GVO gewonnenen Erzeugnissen unterhalb bestehender Kennzeichnungsschwellen ist als Hinweis anzusehen, die Wirksamkeit der Maßnahmen im Rahmen der Produktion zu überprüfen. Ebenso gilt dies auch für einen Nachweis aus der Prozesskontrolle auf GVO oder aus oder durch GVO gewonnene Erzeugnisse.