Vitamine können ausnahmsweise mit Zustimmung der Codexkommission eingesetzt werden, wenn sie nachweislich in gentechnikfreier Qualität gemäß dieser Richtlinie kontinuierlich nicht verfügbar sind, ihre Verwendung aufgrund von Rechtsvorschriften der Gemeinschaft oder von österreichischen Rechtsvorschriften erforderlich ist, sie den Kriterien nach Absatz 5 entsprechen und dies von einer Expertengruppe gemäß Absatz 8 geprüft wurde.