GVO und aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse werden nicht als Lebensmittel, Futtermittel, Zusatzstoff oder Verarbeitungshilfsstoff für Lebensmittel und Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bodenverbesserer, Saatgut, vegetatives Vermehrungsmaterial, Mikroorganismus oder Tier in der gentechnikfreien Produktion verwendet. Tierarzneimittel sind von dem Verwendungsverbot nicht umfasst.