4. Kosmetikakontaktmaterialien und -gegenstände
Für die Verpackung von kosmetischen Mitteln gelten neben den allgemeinen Anforderungen des LMSVG auch die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel.