Die verkehrsübliche Bezeichnung lautet "Saft unreifer Trauben", "Saurer Saft unreifer Trauben". Auf den Verwendungszweck ("zum Würzen"; "zum Würzen und Säuern") wird in unmittelbarer Nähe zur verkehrsüblichen Bezeichnung hingewiesen. Die zusätzliche Angabe "Verjus" ist möglich, kann aber die verkehrsübliche Bezeichnung nicht ersetzen.