Da der Verarbeitungszeitraum mitten in der Spritzperiode liegt, ist auf die Karenzzeit der eingesetzten Pflanzenschutzmittel besonders zu achten.

Um Trübungen durch den Ausfall von Weinsäure, Eiweiß und Polyphenolen zu verhindern, können die bei der Herstellung von Fruchtsaft üblichen Verfahren angewendet werden. Eine Haltbarmachung erfolgt in der Regel durch Pasteurisation. Der Einsatz von Zusatzstoffen richtet sich nach Lebensmittelkategorie 12.2.2 "Würzmittel" des Anhanges II der Verordnung (EG) Nr.1333/2008 idgF.