Wertbestimmender Bestandteil ist der Essig, daher ist der Essiganteil mengen- bzw. prozentmäßig anzugeben.

Werden bei derartigen Zubereitungen Geruchs- und Geschmackvariationen durch besondere Lebensmittel bzw. durch Kombination verschiedener Lebensmittel erreicht, so muss dies in der verkehrsüblichen Bezeichnung angegeben werden.